Und wenn dich deine Enkelkinder dann fragen: Was hast du
damals gemacht?
Was zu tun ist!
Die Öst. Bundesregierung hat 2019 das Ziel der Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 beschlossen. Dies bedarf einer umfassenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reorganisation auf allen Ebenen des persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Handelns. Neben dem Bund sind dabei die Bundesländer und die Gemeinden genauso gefordert, dieses strategische Ziel in den Mittelpunkt ihrer
politischen Tätigkeit zu stellen.
Weltweite Ziele:
Bei der Pariser Klimakonferenz, COP21 im Dez. 2015 erfolgte der Beschluss, die weltweite Erderwärmung deutlich unter 2 °C, bzw. tunlichst auf unter 1,5 °C, zu begrenzen. Dem haben alle beteiligten Länder der Erde zugestimmt. Bis spätestens 2050 soll die weltweite Klimaneutralität (netto) erreicht werden.
Dafür wird von Seiten der Wissenschaft eine absolute Treibhausgasreduktion von 90-95% als notwendig angesehen.
EU-Ziel: Im März 2020 schlägt die EU-Kommission das Europäische Klimagesetz als Verordnung vor, mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und – 55% CO2-Reduktion bis 2030 (gegenüber 1990).
Österreich: Im Regierungsprogramm der Öst. Bundesregierung 2019 ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und 100% erneuerbarer Strom bis 2030 festgelegt. Die Wissenschaft errechnet ein dafür ein maximal verfügbares CO2-Budget für Österreich von 700 Mio.t.
Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, deren Umsetzung zentral für ein Gelingen der Österreichischen Klimaschutzbemühungen ist und die sofort angegangen werden müssen:
• Abbau von umweltschädlichen Subventionen und öko-soziale Steuerreform.
Fossile Energie darf in Österreich nicht länger gefördert werden. Derzeit werden nach einer WIFO-Studie in Österreich umweltschädliche Subventionen in Höhe von3,8 bis 4,7 Mrd. Euro pro Jahr gewährt (WIFO 2016). Diese Subventionen belasten Umwelt und SteuerzahlerInnen. Die Bundesregierung muss in allen Fällen
Reformvorschlägeauf den Tisch legen, die zu einem vollständigen Abbau innerhalb von spätestens drei Jahren führen. Dieser Abbau kann eingebettet in eine öko-soziale Steuerreformerfolgen. Sie soll sicherstellen, dass fossile Energie Schritt für Schritt stärker besteuert wird, während im Gegenzug Steuern auf Arbeit gesenkt werden bzw. eine Öko-Bonus-Transferleistung als Ausgleich an die
Haushalte ausbezahlt wird.
• Die Rahmenbedingungen für Ökostrom müssen derart weiterentwickelt werden, dass die Erreichung des Ziels einer bilanziellen 100
%-Deckung des Strombedarfs mit Ökostrom 2030 gewährleistet wird.
• Es braucht neue Anreize um die Gebäudesanierung in Österreich anzukurbeln und die Sanierungsrate dauerhaft auf 3 Prozent anzuheben. Gebäude, wo Menschen in Energiearmut leben, sollen vorrangig behandelt werden.
• Neubauten sollen bereits ab sofort nur noch
„Nahe-Null-Emissionen“ aufweisen, neue fossile Heizanlagen dürfen nicht länger eingebaut werden. Dafür muss eine geeignete Regelung mit den Bundesländern ausgearbeitet werden.
• Der öffentliche Verkehr muss ausgebaut werden und Mindeststandards für jede Stadt und jeden Ort festgelegt werden, nach denen sich die Ausbauprioritäten zu richten haben.
• Im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Dekarbonisierung des Verkehrs sollen zudem alternative Antriebe gefördert werden und die Verlagerung
des Verkehrsaufkommens auf den öffentlichen Verkehr und nicht motorisierten Verkehr fixiert werden. Kapazitätsausweitungen im motorisierten Straßenverkehr
müssen unterlassen werden.
Klimaschutz für Städte und Gemeinden
Auch für Stadt und Region Steyr ist ein rascher Ausbau der Erneuerbaren Energien erforderlich. Zur Zeit beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien in der Stadt Steyr nur knapp 25% am gesamten Energieverbrauch (s. Grafik).